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Ordentliches Mitglied kann jeder Polizeibedienstete werden
[Beamte, Angestellte und Arbeiter. U.a. jetzt auch: Vollzugsbeamte der Landesverfassungsämter mit polizeilicher Ausbildung, Zollfahndungsbeamte, Steuerfahndungsbeamte, Beamte/Angestellte eines behördlichen, kommunalen Ordnungsdienstes, Angehörige des freiwilligen Polizeidienstes]
  • der im aktiven Dienst, ausschließlich solcher Behörden und Einrichtungen steht, die polizeiliche Aufgaben erfüllen. Über die Aufnahme entscheidet der Geschäftsführende Vbst.-Vorstand. Die Mitglieder können die Verbindungsstelle der sie beitreten wollen, frei wählen. Aufnahmeanträge erhalten Sie bei allen Vorstandsmitgliedern und Beisitzern. Polizeibedienstete im Ruhestand können die ordentliche Mitgliedschaft unter der Voraussetzung und nur so lange erwerben und beibehalten, wie eine etwaige berufliche Tätigkeit dem Zweck, den Zielen und dem Neutralitätsgebot der IPA nicht im Wege steht.
  • Mitglieder der Vbst. Stuttgart kommen aus den Bereichen: Landespolizeipräsidium BW, Landeskriminalamt BW, Landespolizeidirektion Stuttgart I (Regierungsbezirk Nordwürttemberg), Landespolizeidirektion Stuttgart II (Landeshauptstadt), Wasserschutzpolizeidirektion Abschnitt Neckar, Bundesgrenzschutzamt Stuttgart und Stadt Stuttgart.
    Mitgliedsbeitrag
  • Im Hinblick auf die bevorstehende Umstellung auf den Euro, die Teuerungsrate und angesichts der Tatsache, dass die Mitgliedsbeiträge in den vergangenen 6 Jahren stabil geblieben sind, wurde auf dem 15. Nationalen Kongress 1999 in Freudenstadt beschlossen, den derzeitigen Mitgliedsbeitrag von DM 42.- zum 01.02.2000 auf 25 Euro zu erhöhen. Diese Anhebung wurde unter anderem auch deswegen notwendig, weil ab dem 01.01.2000 der volle internationale Beitragsanteil wieder ohne Inanspruchnahme der Landesgruppe an den internationalen Vorstand bezahlt werden soll. Ein weiteres Ziel ist die Schaffung von Reserven.

    Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Im Beitrag ist der kostenlose Bezug der 4 mal jährlich erscheinenden Zeitschrift der IPA Deutsche Sektion ("IPA Aktuell") enthalten.

    IPA Ausweis
  • Jedes Mitglied erhält seit 01.01.2007 einen von IPA Deutschland e.V. ausgestellten Ausweis im Scheckkartenformat, der nur gültig ist mit dem amtlichen Ausweis. Die dazu gelieferte Vignette kann am Auto angebracht werden. Beide Dokumente werden jedes Jahr neu aufgelegt.
    IPA Aktuell
  • Die vom Bundesvorstand herausgegebene Zeitschrift "IPA aktuell" erscheint 4 mal jährlich und ist die offizielle Informations- und Mitteilungszeitschrift der Deutschen Sektion. Die Redaktion hat ihren Sitz in 41812 Erkelenz. Näheres finden Sie unter www.ipa-deutschland.de
    Publikationen der Vbst. Stuttgart
  • Die Vbst. Stuttgart versendet seit 01.09.2002 das Informations-/ Mitteilungsblatt nur noch an Mitglieder, die dies ausdrücklich wünschen und uns mitgeteilt haben. Sie finden die "IPA-Informationen" als PDF-Dokumente im Download "Info_Hefte" und unter "Berichte". Davon unabhängig werden Sie hier auf der Homepage immer aktuell über Ereignisse, Veranstaltungen, Reisen der Vbst. und ganz allein über die IPA informiert.
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