Fortbildungen und
Fortbildungen und Seminare in Deutschland
Umfangreiche und professionelle Fortbildungsprogramme der International Police Association finden regelmäßig im Schloss Gimborn statt. Das Informations- und Bildungszentrum Schloss Gimborn ist eine Bildungseinrichtung in uralten Gemäuern und in einer idyllischen Umgebung.
Getragen von der IPA richtet sich die Bildungseinrichtung mit ihrem Programmangebot hauptsächlich an Polizeibedienstete des In- und Auslands. Einen deutlichen Preisnachlass für die Seminare erhalten alle IPA-Mitglieder.

Stipendien für Studienaufenthalte im Ausland
Die IPA vergibt jährlich zehn Arthur-Troop-Stipendien, die unter den IPA-Sektionen der Kontinente aufgeteilt werden. Jedes Stipendium ist mit maximal 2.500 € dotiert. Der Betrag steht für ein Seminar im internationalen Konferenzzentrum „IBZ Schloss Gimborn“ oder in einer vergleichbaren Einrichtung zur Verfügung. Die finanzielle Förderung kann ebenso für einen Studienaufenthalt im Ausland verwendet werden. Studienobjekte sollen die Organisation, Gliederung, Ausbildung, das Verhältnis Bürger-Polizei, die Öffentlichkeitsarbeit und Zusammenarbeit mit anderen Behörden sein.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich alle Beschäftigten im aktiven Polizeidienst, die seit mindestens einem Jahr IPA-Mitglieder sind. Das Stipendium richtet sich in erster Linie an jüngere Bewerber.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Interessenten reichen bei der Verbindungsstelle Stuttgart eine Bewerbung ein, in der sie darlegen, weshalb sie für ein Stipendium in Frage kommen. Ergänzt werden kann die Bewerbung, sofern bereits vorhanden, mit dem Programm der gastgebenden Sektion bzw. des Gastgebers. Der Antrag soll sechs Monate vor dem Studienbeginn dem Geschäftsführenden Bundesvorstand vorliegen. Zusammen mit einem Begleitschreiben, in dem die nationale Sektion zu den einzelnen Bewerbungen Stellung nimmt, wird die Bewerbung an den internationalen Generalsekretär weitergeleitet.
Was ist nach einer erfolgreichen Bewerbung zu beachten?
Das Stipendium muss zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember im Anschluss an die Vergabe in Anspruch genommen werden. Eine Verlängerung des Zeitraumes ist nicht möglich. Über einen Studienaufenthalt im Ausland ist ein Erfahrungsbericht über die Arbeitsmethoden der besuchten Polizeieinrichtung zu erstellen und ggf. auf dienstliche und soziale Problemstellungen einzugehen. Eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung in den Medien der IPA ist beizufügen. Alle beamtenrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere die Gewährung von Dienstunfallschutz sowie die Genehmigung zum Tragen der Uniform/Waffe, werden von den Stipendiaten selbst geregelt.

Studien- und Bildungsreisen
Die IPA bietet ihren Mitgliedern die Möglichkeit zur Teilnahme an Studien- und Bildungsreisen. Im Vordergrund steht die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit durch den Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen im Rahmen von Besuchen ausgewählter Polizeieinrichtungen. Auch die Landeskunde und der Spaß werden nicht zu kurz kommen.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können Einzelpersonen, Kleingruppen, Studiengruppen und Lehrgangsklassen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei einigen Reisen auf Grund des Programms Beschränkungen (z. B. hinsichtlich des Alters der Teilnehmer, der beruflichen Verwendung, der Vorgaben unserer Gastgeber o. ä.) vornehmen müssen. Nähere Informationen finden Sie ggf. in den Beschreibungen der einzelnen Reisen.
Wer hilft Ihnen gerne weiter?
Nehmen Sie Kontakt mit der IPA Deutsche Sektion e.V. auf unter:
IPA Deutsche Sektion e.V.
Schulze-Delitzsch-Str. 4
66450 Bexbach
Telefon: (06826) 510990
Fax: (06826) 510991
E-Mail: geschaeftsstelle@ipa-deutschland.de
Oder mit dem Generalsekretär Jürgen Glaub
E-Mail: juergen.glaub@ipa-deutschland.de

Austauschprogramme
Die IPA bietet Austauschprogramme, die einen Gegenbesuch vorsehen, in die Länder Bulgarien, Polen, Luxemburg, Rumänien, Schweden und Ungarn an. Die Studienobjekte sollen die Organisation, Gliederung, Ausbildung, das Verhältnis Bürger-Polizei, die Öffentlichkeitsarbeit und Zusammenarbeit mit anderen Behörden sein. Der Austausch dauert grundsätzlich zwei Wochen. Die Teilnahme erfüllt in der Regel die Voraussetzung zur Gewährung eines Stipendiums der IPA Deutsche Sektion e.V. Die Verbindungsstelle Stuttgart behält sich vor, ihre Mitglieder zusätzlich finanziell zu unterstützen.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich alle Beschäftigten im aktiven Polizeidienst mit guten Englischkenntnissen.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Interessenten reichen einen schriftlichen Antrag bei der Verbindungsstelle Stuttgart über die Landesgruppe an den Geschäftsführenden Bundesvorstand ein.
Was ist nach einer erfolgreichen Bewerbung zu beachten?
Die Organisation des Austauschprogramms sowie die private Unterbringung des Gastes werden von dem Auszutauschenden selbst gewährleistet. Das Programm muss einen mindestens 70%-igen dienstlichen Anteil beinhalten. Über den Studienaufenthalt im Ausland ist ein Erfahrungsbericht über die Arbeitsmethoden der besuchten Polizeieinrichtung zu erstellen und ggf. auf dienstliche und soziale Problemstellungen einzugehen. Eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung in den Medien der IPA ist beizufügen. Alle beamtenrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere die Gewährung von Dienstunfallschutz sowie die Genehmigung zum Tragen der Uniform/Waffe, werden vom Teilnehmenden selbst geregelt.
Besteht die Möglichkeit, Sonderurlaub zu erhalten?
Es liegt im Ermessen der Dienststelle, bis zu zehn Arbeitstage Sonderurlaub zu gewähren. Das Antragsformular kann im Intranet (Bibliothek) abgerufen werden und ist auf dem Dienstweg an das Referat Personal zu senden. Aus dem Antrag sollte hervorgehen, weshalb der Aufenthalt fachlichen Zwecken dient und im dienstlichen Interesse liegt. Ausnahmen von der Höchstdauer sind in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich und durch das Innenministerium Baden-Württemberg zu genehmigen.

Hospitationen und Praktika
Eine Hospitation bietet die Möglichkeit, Einblicke in die Arbeitsweise von Polizeibediensteten im Ausland zu erhalten, um die Berufserfahrung in Polizeiangelegenheiten zu erweitern. Ein Gegenbesuch ist nicht zwingend Voraussetzung für eine Teilnahme. Die Studienobjekte sollen die Organisation, Gliederung, Ausbildung, das Verhältnis Bürger-Polizei, die Öffentlichkeitsarbeit und Zusammenarbeit mit anderen Behörden sein. Der Austausch dauert grundsätzlich zwei Wochen. Die finanziellen Aufwendungen werden zwischen dem Bewerbenden und der Gastgebersektion abgestimmt. Die Verbindungsstelle Stuttgart behält sich vor, ihre Mitglieder finanziell zu unterstützen.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich alle Beschäftigten im aktiven Polizeidienst.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Interessenten reichen einen schriftlichen Antrag über die Verbindungsstelle Stuttgart und die Landesgruppe beim Geschäftsführenden Bundesvorstand ein. Der Antrag soll ihm sieben Monate vor Studienbeginn vorliegen. Der Geschäftsführende Bundesvorstand übersendet den Antrag mindestens sechs Monate vor Beginn der Hospitation an die Gastgebersektion und sorgt für die Kontaktherstellung zwischen der Gastgebersektion, der zuständigen Polizei und dem Mitglied.
Was ist nach einer erfolgreichen Bewerbung zu beachten?
Die Gastgebersektion organisiert die Zuteilung der Hospitanten und bemüht sich um die Unterbringung sowie um das Besuchsprogramm. Weiterhin ist die Gastgebersektion bei der Einholung der erforderlichen Genehmigungen bei der gewünschten Polizeibehörde behilflich. Über den Studienaufenthalt im Ausland ist ein Erfahrungsbericht über die Arbeitsmethoden der besuchten Polizeieinrichtung zu erstellen und ggf. auf dienstliche und soziale Problemstellungen einzugehen. Eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung in den Medien der IPA ist beizufügen. Alle beamtenrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere die Gewährung von Dienstunfallschutz sowie die Genehmigung des Tragens der Uniform/Waffe, werden vom Teilnehmenden selbst geregelt.
Besteht die Möglichkeit, Sonderurlaub zu erhalten?
Es liegt im Ermessen der Dienststelle, bis zu zehn Arbeitstage Sonderurlaub zu gewähren. Das Antragsformular kann im Intranet (Bibliothek) abgerufen werden und ist auf dem Dienstweg an das Referat Personal zu senden. Aus dem Antrag sollte hervorgehen, weshalb der Aufenthalt fachlichen Zwecken dient und im dienstlichen Interesse liegt. Ausnahmen von der Höchstdauer sind in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich und durch das Innenministerium Baden-Württemberg zu genehmigen.

Erfahrungsberichte
Um Euch einen kleinen Eindruck zu verschaffen wie eine Reise mit der IPA Stuttgart aussehen kann, haben ein paar Mitglieder ihre Erfahrungen für Euch zusammengefasst.
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IPA Stuttgart
Hahnemannstraße 1
70191 StuttgartTel.: 0711/8990-3400 (Kerstin Stolz/Dienstgruppe -B-) -
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